Willkommen bei Kalthoff & Kollegen

Theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen verbinden
Katharina Schmehl zählt zu unseren Nachwuchstalenten und absolviert ein ausbildungsintegriertes duales Studium. Heute verrät sie, weshalb sie sich für diesen Ausbildungsweg entschieden hat und was ihr an der Arbeit...

Unsere Kanzlei wächst – und bleibt sich treu
Wir freuen uns sehr, Ihnen eine wunderbare Entwicklung in unserer Kanzlei bekanntzugeben: Seit dem 01. Januar 2025 gehört Steuerberaterin Nadine Will offiziell zur Partnerschaft von Kalthoff & Kollegen...

Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg
Eine Verletzung, Schmerzen, ein Rettungswagen mit Blaulicht und unbekannte Erwachsene: Bei diesem Szenario können es Kinder es schnell mit der Angst zu tun bekommen. Gut, wenn dann...

Kalthoff & Kollegen zum achten Mal in Folge Top Steuerberater
Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2025 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...

Digitale DATEV-Kanzlei 2021
Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...

KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen
Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...
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Datenzugriff der Finanzverwaltung
Das Finanzamt darf bei Prüfungen Einblick in Ihre digitalen Geschäftsunterlagen nehmen. Gemeint sind vor allem die Daten aus der Finanzbuchhaltung, der Lohnbuchhaltung, der Anlagenbuchhaltung sowie aus elektronischen Kassensystemen. Auch Vor- und Nebensysteme (zum Beispiel Warenwirtschaft) können dazugehören, wenn dort Geschäftsvorfälle...

Finanzspritze vom Chef: Steuerlicher Umgang mit Arbeitgeberdarlehen
Von der Erfüllung eines lang gehegten Wunsches über das Tätigen einer zukunftsträchtigen Investition bis hin zur Bewältigung einer finanziellen Notsituation: Viele Vorhaben lassen sich nur umsetzen, wenn ausreichende Geldreserven vorhanden sind. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, besteht allerdings noch die Möglichkeit, sich die fehlenden Moneten zu leihen. Sollten darlehensbeantragende...

Erwachsene Kinder: Wie Sie Ihren volljährigen Nachwuchs in der Steuererklärung berücksichtigen
Das Erreichen des 18. Lebensjahres ist sowohl für das betreffende Geburtstagskind als auch für dessen Eltern ein außergewöhnlicher Moment. Denn während der Nachwuchs von nun an die Vorteile der Volljährigkeit auskosten darf, müssen sich Mama und Papa daran gewöhnen, dass ihr kleiner Liebling jetzt erwachsen ist. Trotz dieser Veränderungen endet die elterliche Unterstützung...

Einführung der E-Rechnungspflicht: Was sich ab 2025 für B2B-Unternehmen ändert
Für die einen ist sie ungeliebtes Neuland, für die anderen unverzichtbar: Die E-Rechnung. Doch egal, wie man zu ihr steht, schon bald werden sich viele Unternehmen mit ihr auseinandersetzen müssen. Ab dem 1. Januar 2025 gilt hierzulande nämlich eine E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Was bei der digitalen Rechnungsstellung beachtet werden muss, haben wir im...
Aktuelles aus Recht und Wirtschaft
09.12.25 | Photovoltaikanlagen: Kein Investitionsabzugsbetrag bei überwiegender Privatnutzung
Wer einen Gewerbebetrieb gründet, um Strom aus einer häuslichen Photovoltaikanlage zu verkaufen, diesen dann aber größtenteils selbst verbraucht, kann keinen Investitionsabzugsbetrag geltend machen. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.
Der Kläger bildete für die im Jahr 2022 angeschaffte Photovoltaikanlage einen steuermindernden Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 50 Prozent des Kaufpreises. Die Familie nutzte den erzeugten Strom in den Jahren 2022 und 2023 jedoch zu über 90 Prozent privat.
Das Finanzamt versagte den Investitionsabzugsbetrag mit Zweifeln an der Gewinnerzielungsabsicht und Blick auf die durch das Jahressteuergesetz 2022 eingeführte Steuerbefreiung des § 3 Nr. 72 EStG, die Einnahmen aus Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern mit einer Leistung bis 30 kWp steuerfrei stellt.
Keine hinreichende betriebliche Nutzung
Das Hessische Finanzgericht bestätigte im Ergebnis der Ansicht des Finanzamts (Urteil vom 22.10.2025, Az. 10 K 162/24). Werde der produzierte Strom nicht zu mindestens 90 Prozent in das Versorgernetz eingespeist oder anderweitig veräußert, liege keine hinreichende betriebliche Nutzung vor, die zum Abzug eines Investitionsabzugsbetrages berechtige.
Seit Einführung der Steuerbefreiung des §?3 Nr.?72 EStG im Jahressteuergesetz 2022 ist umstritten, welche Folgen dies für zuvor gebildete, aber noch nicht abgewickelte Investitionsabzugsbeträge hat. Im vorliegenden Fall musste das Gericht diese Frage jedoch nicht klären, da die Voraussetzungen für den Abzug bereits verneint wurden.
Revision eingelegt
Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen und ist bereits eingelegt worden (Az. III R 39/25).
(Hess. FG / STB Web)
Artikel vom: 09.12.2025
09.12.25 | 2,4 Arbeitstage mehr im neuen Jahr
2026 gibt es bundesweit im Schnitt 250,5 Arbeitstage – 2,4 Tage mehr als 2025. Dies teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Hauptgrund ist, dass manche Feiertage auf das Wochenende fallen.
Die Angaben mit einer Nachkommastelle resultieren aus der Durchschnittsbildung, da die Anzahl der Feiertage von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Die Zahl der Arbeitstage hat auch Auswirkungen auf die Wirtschaftsleistung. Für die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gilt die Faustregel: Ein Arbeitstag mehr führt im Schnitt zu einem um 0,1 Prozentpunkte höheren BIP, so Destatis.
Bedingter Einfluss auf die Wirtschaftsleistung
Der tatsächliche Effekt könne aber davon abweichen und hänge auch von der wirtschaftlichen Bedeutung der jeweiligen Tage und ihrer Lage ab. Ein zusätzlicher Arbeitstag zwischen Heiligabend und Neujahr hat etwa weniger Einfluss auf das BIP, als wenn der 1. Mai oder der 3. Oktober auf ein Wochenende fallen.
Höchster Wert im Jahr 2004
Der Wert für 2026 ist der höchste seit dem Jahr 2022, als es 251,4 Arbeitstage gab. Noch höher lag der Wert im Jahr 2004 mit durchschnittlich 252,8 Tagen, am niedrigsten lag er 1991 mit 246,9 Tagen. 1995 wurde in allen Bundesländern außer Sachsen der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag abgeschafft – das führte insgesamt zu einem Anstieg der Arbeitstage.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 09.12.2025
06.12.25 | Gründer mit Migrationshintergrund besonders innovativ
Gründende mit Migrationshintergrund bringen häufig neue Produkte und Dienstleistungen auf den Markt. Gleichzeitig haben sie weniger Zugang zu externem Kapital und müssen stärker auf eigene Mittel sowie Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld setzen. Das zeigt eine aktuelle ZEW-Analyse.
Die Untersuchung zeigt, dass Menschen mit Migrationshintergrund seltener aus wirtschaftlicher Not gründen. Häufig starten sie, um eigene Geschäftsideen umzusetzen, neue Märkte zu erschließen oder bestehende Angebote zu verbessern. 33?Prozent der von ihnen gegründeten Unternehmen nennen den Geschäftsausbau als Hauptziel – bei Gründungen ohne Migrationshintergrund sind es nur 25?Prozent.
Hohe Innovationsorientierung
Diese Ausrichtung gehe mit einer überdurchschnittlichen Innovationsorientierung einher, so die ZEW-Forschenden. Gründende mit Migrationshintergrund würden häufiger in Forschung und Entwicklung investieren und öfter neuartige Produkte oder Dienstleistungen auf den Markt bringen.
Hürden beim Kapitalzugang
Dennoch berichten 18?Prozent von Schwierigkeiten beim Zugang zu externem Kapital – gegenüber 12?Prozent bei Gründenden ohne Migrationshintergrund. Diese Unterschiede blieben auch bestehen, wenn Faktoren wie Branche, Bildungsniveau, Gründungserfahrung und Standort berücksichtigt würden, so die Analyse.
Die Ergebnisse basieren auf Daten des IAB/ZEW-Gründungspanels, einer für Deutschland repräsentativen Stichprobe zu Gründungen und jungen Unternehmen.
(ZEW / STB Web)
Artikel vom: 06.12.2025
04.12.25 | Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 ein Steuerentlastungspaket beschlossen. Vorgesehen sind eine höhere Pendlerpauschale, ein reduzierter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie sowie höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen.
Das Entlastungsvolumen soll im kommenden Jahr knapp fünf Milliarden Euro betragen und bis 2030 auf knapp 6,3 Milliarden Euro steigen. Das Gesetz muss allerdings am 19. Dezember noch den Bundesrat passieren. Ländervertreter äußerten zuvor Bedenken wegen erwarteter Einnahmenausfälle.
Zentrale steuerliche Änderungen
- Gastronomie: Ab 1. Januar 2026 soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf 7 Prozent sinken, um die Branche zu entlasten. Die Betriebe müssen die Steuersenkung nicht an die Gäste weitergeben.
- Pendlerpauschale: Die Entfernungspauschale für Fernpendelnde soll auf 38 Cent pro Kilometer steigen und bereits ab dem ersten Entfernungskilometer gewährt werden. Dies soll auch für Steuerpflichtige mit beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung gelten.
- Ehrenamt: Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro erhöht werden. Zudem soll E-Sport künftig als gemeinnützig anerkannt werden.
Änderungen im Finanzausschuss
Das Parlament verabschiedete das Gesetz in einer vom Finanzausschuss überarbeiteten Fassung. Eine der Änderungen betrifft Gewerkschaftsmitglieder. Sie sollen ihren Beitrag künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abziehen können.
Zudem verdoppelte der Ausschuss die steuerlich abziehbaren Höchstbeträge für Parteispenden. Darüber hinaus sollen sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins künftig steuerbegünstigt behandelt werden, wenn die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer 50.000 Euro im Jahr nicht übersteigen (bisher 45.000 Euro).
Weitere Änderungen betreffen unter anderem die doppelte Haushaltsführung im Ausland, den Verlustabzug bei der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen sowie die Durchschnittssatzgrenze bei der Umsatzsteuer.
(Dt. Bundestag / STB Web)
Artikel vom: 04.12.2025
02.12.25 | Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?
Der Eigentümer eines Grundstücks klagte gegen den Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts. Während des Verfahrens holte er ein Verkehrswertgutachten ein, woraufhin der Bescheid zu seinen Gunsten geändert wurde. Das Finanzgericht hatte zu entscheiden, wer nun die Kosten des Verfahrens tragen muss.
Ein großer Teil des Grundstücks ist baurechtlich als private Grünfläche ausgewiesen und darf nicht bebaut werden. Das Finanzamt hatte dennoch die gesamte Fläche mit dem Bodenrichtwert der maßgeblichen Zone bewertet. Erst das während des Klageverfahrens eingeholte Verkehrswertgutachten ergab aufgrund der nicht bebaubaren Fläche einen um 41 Prozent geringeren Verkehrswert und führte zur Korrektur des Grundsteuerwertbescheids. Der Rechtsstreit wurde daraufhin in der Hauptsache für erledigt erklärt.
Finanzamt muss die Kosten tragen
Mit Beschluss vom 16.10.2025 (Az. 8 K 626/24) legte das Finanzgericht die Kosten des Verfahrens einschließlich der Sachverständigenkosten dem Finanzamt auf. Die Bewertung der Behörde habe wegen der eingeschränkten Bebaubarkeit zu einer erheblichen Überbewertung geführt. Dies sei für das Finanzamt auch ohne das Gutachten offenkundig gewesen.
Der Kläger wird künftig jährlich rund 600 Euro weniger Grundsteuer zahlen; das Gutachten kostete etwa 1.500 Euro.
Effektiver Rechtsschutz darf nicht behindert werden
Nach Ansicht des Gerichts könnten hohe Gutachterkosten Steuerpflichtige davon abhalten, einen geringeren Wert nachzuweisen. Das widerspreche Art. 3 Abs. 1 GG und dem Recht auf effektiven Rechtsschutz. Der Senat verwies zudem darauf, dass andere Gutachterausschüsse kostengünstigere Gutachten und differenziertere Bodenrichtwerte anbieten, die genauere Bewertungen ermöglichen und Verkehrswertgutachten teilweise entbehrlich machen.
(FG Stuttgart / STB Web)
Artikel vom: 02.12.2025
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Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie
Änderung der Steuersätze in der Gastronomie bedeutet Umstellung für die Betriebe.
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Was kostet ein Steuerberater – die StbVV
Die Steuerberatervergütungsverordnung, kurz die StbVV, regelt die Vergütung von Steuerberatern in Deutschland.
Wie das Honorar eines Steuerberaters zustande kommt, erfahren Sie in diesem Video.
Workation – Arbeiten im Ausland
Urlaub und Arbeit verbinden – das ist Workation.
Worauf Sie bei Besteuerung und Sozialversicherung achten müssen, erfahren Sie in diesem Video.
Grundsteuerbescheid: Wie Sie Fehler finden und was Sie jetzt dagegen tun können
Ein Grundsteuerbescheid ist in der Regel korrekt, auch wenn die Kosten ab 2025 deutlich gestiegen sind. In manchen Fällen kann er aber angefochten werden.
Wie Sie mögliche Fehler entdecken und was Sie dagegen unternehmen können, erläutert dieses Video.
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