05.05.26 | Jeder vierte Betrieb nutzt generative KI

Binnen zwei Jahren hat sich der Einsatz von generativer KI in den Unternehmen etwa verfünffacht, auf knapp 25 Prozent im Jahr 2025. Das zeigen aktuelle Auswertungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

In Unternehmen mit 200 und mehr Beschäftigten nutzten 2025 bereits 48 Prozent generative KI, bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten waren es 21 Prozent. Dabei stehen jüngere Unternehmen dem KI-Einsatz offenbar aufgeschlossener gegenüber: Betriebe, die seit mindestens 25 Jahren bestehen, setzten generative KI mit 21 Prozent deutlich seltener ein als solche, die vor weniger als fünf Jahren gegründet wurden (30 Prozent).

In wissensintensiven Dienstleistungsbranchen ist die Nutzung am verbreitetsten, besonders im Bereich Information und Kommunikation (59 Prozent), im Finanz- und Versicherungswesen (50 Prozent), bei den unternehmensnahen Dienstleistungen (37 Prozent) und im Bereich Erziehung und Unterricht (34 Prozent).

90 Prozent nutzen frei zugängliche Anwendungen

90 Prozent der Unternehmen griffen auf frei zugängliche KI-Anwendungen zurück, während nur 16 Prozent eingekaufte Modelle nutzten, die mit eigenen Daten trainiert werden. Sechs Prozent entwickelten zudem eigene KI-Modelle. Insgesamt hat fast die Hälfte der Betriebe, die 2025 generative KI nutzten, bereits Geld in die Technologie investiert. Weiterbildungen für Beschäftigte zum Umgang mit der Technologie wurden in mehr als jedem vierten Betrieb mit KI-Nutzung angeboten. Jeweils ein Fünftel hat zudem betriebsinterne Regeln für den Einsatz entwickelt oder plant deren Einführung.

Die IAB-Studie basiert auf einer repräsentativen Befragung von rund 15.000 Betrieben aller Betriebsgrößen und Branchen.

(IAB / STB Web)

Artikel vom: 05.05.2026

30.04.26 | 45 Euro für eine Arbeitsstunde

In der Produktion und im Dienstleistungsbereich haben Unternehmen im Jahr 2025 durchschnittlich 45 Euro für eine Arbeitsstunde gezahlt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts zahlten deutsche Arbeitgeber damit 29 Prozent mehr als im EU-Durchschnitt (34,90 Euro).

Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Arbeitskosten um 3,6 Prozent (2024: 43,50 Euro pro Stunde). Der Anstieg fiel damit geringer aus als im EU-weiten Durchschnitt (+4,1 Prozent). Die höchsten Arbeitskosten je geleistete Stunde wurden 2025 in Luxemburg (56,80 Euro), Dänemark (51,70 Euro) und den Niederlanden (47,90 Euro) gezahlt. Belgien ist in den aktuellen Daten noch nicht enthalten; im Vorjahr lag es anstelle der Niederlande auf Rang drei. Die Länder mit den EU-weit niedrigsten Arbeitskosten im Jahr 2025 waren Ungarn (15,20 Euro), Rumänien (13,60 Euro) und Bulgarien (12 Euro).

Die höchsten prozentualen Anstiege der Arbeitskosten waren 2025 in Bulgarien (+13,1 Prozent), Kroatien (+11,6 Prozent) und Polen (+10,5 Prozent) zu verzeichnen. Am schwächsten waren die Erhöhungen in Frankreich (+2 Prozent), Dänemark (+3,0 Prozent) und Italien (+3,2 Prozent). In Malta sanken die Arbeitskosten im Vergleich zum Vorjahr sogar leicht (-0,5 Prozent).

Arbeitskosten im Fünfjahresvergleich deutlich gestiegen

Verglichen mit dem Jahr 2020 sind die Arbeitskosten in Deutschland in allen Wirtschaftsabschnitten um mindestens 14 Prozent gestiegen. In den Bereichen Erbringung freiberuflicher, wissenschaftlicher und technischer Dienstleistungen, Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen sowie im Gastgewerbe erhöhten sich die Arbeitskosten sogar um mehr als 30 Prozent.

Im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt betrug der Anstieg im Fünfjahresvergleich 22,3 Prozent. In Relation zu den Arbeitskosten im EU-Durchschnitt veränderte sich die Situation 2025 im Vergleich zu 2020 jedoch kaum: Die Arbeitskosten in Deutschland lagen mit 30 Prozent (2020) beziehungsweise 29 Prozent (2025) annähernd gleichbleibend über dem EU-Durchschnittswert.

(Destatis / STB Web)

Artikel vom: 30.04.2026

27.04.26 | Anteil der Eltern mit Elterngeld Plus auf Höchststand

Im Jahr 2025 haben rund 1,61 Millionen Personen Elterngeld erhalten. Das waren rund 62.000 oder 3,7 Prozent weniger als 2024. Dies teilte das Statistische Bundesamt mit. Gestiegen ist allerdings der Anteil der Eltern mit "Elterngeld Plus". 

Dabei ging die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahresvergleich um 15.000 (-3,4 Prozent) auf 417.000 zurück, die Zahl der Frauen um 47.000 oder 3,8 Prozent auf 1,19 Millionen. Insgesamt sank die Zahl der Personen mit Elterngeld im vierten Jahr in Folge und lag 13,9 Prozent niedriger als 2021. Die Entwicklung spiegele auch den Rückgang der Geburten in den vergangenen Jahren wider, so das Statistische Bundesamt.

Anteil der Eltern mit "Elterngeld Plus" gestiegen 

Zugenommen hat hingegen der Anteil der Eltern mit "Elterngeld Plus". Dieses fällt monatlich niedriger aus als das Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt. 2025 planten 648.000 Personen die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus (Frauen: 45,2 Prozent, Männer: 26,1 Prozent). Insgesamt betrug der Anteil derjenigen, die bei ihrem Elterngeldbezug zumindest anteilig auch Elterngeld Plus einplanten, 40,3 Prozent (2024: 36,7 Prozent) und erreichte damit einen Höchststand.

Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus somit immer stärker nachgefragt. Im Jahr 2016, im ersten Jahr nach seiner Einführung, waren es noch 20,1 Prozent der Frauen und 8,2 Prozent der Männer, die sich dafür entschieden.

Arbeiten beide Elternteile parallel in Teilzeit, können mit dem Partnerschaftsbonus bis zu vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus in Anspruch genommen werden. Von dieser Möglichkeit machten allerdings nur 8,3 Prozent der Beziehenden von Elterngeld Plus Gebrauch.

Erhebliche Unterschiede bei der geplanten Bezugsdauer

Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2025 unverändert bei 14,9 Monaten. Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,8 Monaten deutlich kürzer und im Vergleich der vergangenen Jahre nahezu konstant (2024: 3,8 Monate; 2023: 3,7 Monate).

(Destatis / STB Web)

Artikel vom: 27.04.2026

18.04.26 | Weniger Neuverträge in der dualen Berufsausbildung

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts haben 2025 rund 461.800 Auszubildende eine duale Berufsausbildung begonnen – 2,8 Prozent beziehungsweise 13.300 neue Ausbildungsverträge weniger als im Vorjahr.

Damit setzte sich der leichte Rückgang der Neuabschlüsse aus dem Jahr 2024 fort, nachdem in den Jahren 2021 bis 2023 noch leichte Zuwächse zu verzeichnen waren. Auffällig ist, dass deutlich mehr Männer als Frauen einen neuen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben. 2025 begannen rund 295.400 Männer (64 Prozent) und 166.400 Frauen (36 Prozent) eine duale Berufsausbildung.

Große Unterschiede je nach Ausbildungsbereich

In den Ausbildungsbereichen Handwerk und Landwirtschaft war der Männeranteil mit 81 Prozent (106.900) beziehungsweise 74 Prozent (9.300) am höchsten. Im Gegensatz dazu war der Frauenanteil in den Ausbildungsbereichen freie Berufe (39.800 oder 89 Prozent) und Hauswirtschaft (820 oder 80 Prozent) deutlich höher.

Gesamtzahl der Auszubildenden leicht rückläufig

Über alle Ausbildungsjahrgänge hinweg befanden sich zum Jahresende 2025 rund 1.207.900 Personen in einer dualen Berufsausbildung. Damit sank auch die Gesamtzahl der Auszubildenden im Vergleich zum Vorjahr leicht um 0,8 Prozent oder 10.000.

Am Verbreitetsten ist das duale Modell in den Ausbildungsbereichen Industrie und Handel mit 677.100 Auszubildenden sowie das Handwerk mit 342.700 Auszubildenden, gefolgt von den freien Berufen mit 113.100 Auszubildenden.

(Destatis / STB Web)

Artikel vom: 18.04.2026

13.04.26 | Rückgang der Beschäftigung in den meisten Bundesländern erwartet

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erwartet 2026 in 10 der 16 Bundesländer einen Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Arbeitslosigkeit wird der Prognose zufolge voraussichtlich in 13 der 16 Bundesländer weiter steigen.

In Ostdeutschland wird ein Anstieg der Arbeitslosenquote um 0,2 Prozentpunkte auf 8,0 Prozent prognostiziert, für Westdeutschland eine Stagnation bei 6,0 Prozent. Für 2026 rechnet das IAB erstmals seit 2009 mit einem Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Beschäftigungszuwächse werden demnach nur noch in Hamburg mit 0,5 Prozent, Niedersachsen mit 0,3 Prozent sowie Nordrhein-Westfalen und Brandenburg mit jeweils 0,1 Prozent erwartet. Die stärksten Rückgänge werden für das Saarland mit 1,2 Prozent und Sachsen-Anhalt mit 1,0 Prozent prognostiziert.

Bayern hat die niedrigste Arbeitslosenquote

Die größten relativen Anstiege bei den Arbeitslosenzahlen gibt es der IAB-Prognose zufolge in Berlin mit 3,3 Prozent und Sachsen mit 3,0 Prozent. Rückgänge werden in Schleswig-Holstein mit 0,5 Prozent, in Niedersachsen mit 0,4 Prozent und im Saarland mit 0,3 Prozent prognostiziert.

Bayern hat weiterhin die niedrigste Arbeitslosenquote mit 4,1 Prozent. Die höchsten Arbeitslosenquoten verzeichnen die Stadtstaaten Bremen (11,6 Prozent), Berlin (10,6 Prozent) und Hamburg (8,4 Prozent).

(IAB / STB Web)

Artikel vom: 13.04.2026

02.04.26 | Mittlerer Bruttojahresverdienst lag 2025 bei 54.066 Euro

Der mittlere Bruttojahresverdienst, gemessen am Median, lag 2025 in Deutschland einschließlich Sonderzahlungen bei 54.066 Euro. Dies teilte das Statistische Bundesamt mit.

Somit verdiente die Hälfte der Beschäftigten mehr oder genau diesen Betrag, während die andere Hälfte weniger erhielt. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich der mittlere Bruttojahresverdienst um 1.907 Euro.

Die obersten 10 Prozent der Vollzeitbeschäftigten erzielten 2025 einen Bruttojahresverdienst von 100.719 Euro oder mehr. 70 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten verdienten 2025 mindestens 44.215 Euro brutto. Die unteren 10 Prozent verdienten 33.828 Euro brutto oder weniger. Das oberste Prozent der Vollzeitbeschäftigten erzielte 219.110 Euro oder mehr.

Der durchschnittliche Bruttojahresverdienst einschließlich Sonderzahlungen aller Vollzeitbeschäftigten – gemessen am arithmetischen Mittel – betrug 64.441 Euro brutto; im Vorjahr lag er bei 62.235 Euro brutto. Der Unterschied zum Median von 54.066 Euro verdeutlicht, dass besonders hohe Verdienste den Durchschnittsverdienst nach oben beeinflussen.

Die Daten stammen aus der Verdiensterhebung 2025 und beziehen sich auf das gesamte Jahr 2025. Steuerpflichtige Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden mit abgebildet.

(Destatis / STB Web)

Artikel vom: 02.04.2026

02.04.26 | Rückstellung für Vorruhestandsmodell für Führungskräfte

Für Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell kann eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden. Das hat der IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden.

In dem vom BFH entschiedenen Fall bietet ein Unternehmen folgendes Vorruhestandsmodell an: Bestimmte Führungskräfte können sich bis zu drei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze bei Fortzahlung von 70 Prozent der jährlichen Bruttovergütung von der Arbeitsleistung freistellen lassen. Voraussetzung ist, dass die Dauer des Anstellungsvertrags bei Erreichen der Regelaltersgrenze mindestens 25 Jahre beträgt. Zudem muss vor Beginn der Freistellung eine gesonderte Freistellungsvereinbarung geschlossen werden.

Das Finanzamt erkannte die vom Unternehmen gebildete Rückstellung nur in Bezug auf jene Arbeitnehmer an, mit denen am Bilanzstichtag bereits eine gesonderte Freistellungsvereinbarung geschlossen worden war.

Finanzgericht muss erneut entscheiden

Der BFH sah dies anders und entschied mit Urteil vom 05.02.2026 (Az. IV R 11/24), dass eine Rückstellung auch für Arbeitnehmer gebildet werden kann, die nach dem Anstellungsvertrag bereits einen Anspruch auf das Vorruhestandsmodell hatten – auch wenn am Bilanzstichtag noch keine gesonderte Freistellungsvereinbarung bestand.

Über die genaue Höhe der Rückstellung muss nun das Finanzgericht erneut entscheiden. Dabei wird es unter anderem zu klären haben, inwieweit ein möglicher vorzeitiger Austritt von Arbeitnehmern durch einen sogenannten Fluktuationsabschlag zu berücksichtigen ist.

(BFH STB Web)

Artikel vom: 02.04.2026

23.03.26 | 56 Prozent erhalten Diensthandy vom Arbeitgeber

56 Prozent der Beschäftigten, die mobil kommunizieren müssen, erhalten vom Arbeitgeber ein Diensthandy. 53 Prozent erhalten ein Gerät zur alleinigen Nutzung, weitere 3 Prozent teilen sich ein Gerät mit anderen im Betrieb.

Vor drei Jahren hatten erst 46 Prozent der Beschäftigten Zugriff auf ein Diensthandy: 44 Prozent erhielten ein persönliches Gerät, 2 Prozent mussten sich ein Gerät mit anderen teilen. Gleichzeitig werden private Smartphones oder Handys deutlich seltener für berufliche Zwecke genutzt: Während 2023 noch 36 Prozent ihr privates Gerät auch im Job einsetzten, sind es jetzt nur noch 26 Prozent. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom.

Privatnutzung in 93 Prozent der Fälle erlaubt

93 Prozent derjenigen, denen ein Dienstgerät zur Verfügung gestellt wird, haben grundsätzlich die Erlaubnis ihres Arbeitgebers, dieses auch privat zu nutzen. 2023 lag dieser Anteil noch bei 88 Prozent. Nur 3 Prozent dürfen ihr Diensthandy nicht privat verwenden.

Die Erlaubnis zur privaten Nutzung wird in den meisten Fällen auch tatsächlich in Anspruch genommen: 88 Prozent derjenigen, denen dies erlaubt ist, verwenden ihr Diensthandy auch privat. Vor drei Jahren waren es erst 78 Prozent. Nur 9 Prozent verzichten trotz Erlaubnis auf die private Nutzung.

(Bitkom / STB Web)

Artikel vom: 23.03.2026

17.03.26 | Pensionszusagen einer GmbH: Gesamtausstattung maßgebend

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat über die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen zugunsten zweier angestellter GmbH-Gesellschafter entschieden. Es ging um die Frage der Zinshöhe bei durch Entgeltumwandlung finanzierten Versorgungszusagen.

Zur Finanzierung der Betriebsrenten sollten die Gesellschafter auf Urlaubs- und Weihnachtsgelder verzichten. Die GmbH hatte sich verpflichtet, das auf diese Weise aufzubauende Kapital mit 6 Prozent jährlich zu verzinsen. Im Gegensatz dazu erhielt ein gesellschaftsfremder Arbeitnehmer für seine arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage lediglich eine Verzinsung von 3 Prozent. Das Finanzamt behandelte deshalb die von der GmbH für die künftigen Renten gebildeten Rückstellungen als verdeckte Gewinnausschüttungen, soweit die Verzinsung mehr als 3 Prozent beträgt.

Der BFH ist dem in seinem Urteil vom 17.12.2025 (Az. I R 4/23) nicht gefolgt. Zwar werde eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage, bei der der Kapitalstock vom Arbeitgeber mit einem den risikoarmen Marktzins übersteigenden Satz zu verzinsen ist, nicht mehr ausschließlich vom Arbeitnehmer finanziert.

Auch "mischfinanzierte" Versorgungszusagen steuerlich möglich

Jedoch seien auch auf diese Weise "mischfinanzierte" Versorgungszusagen steuerlich anzuerkennen, wenn die Gesamtausstattung der Arbeitnehmer angemessen sei. Zur Gesamtausstattung gehören neben den Rentenanwartschaften insbesondere der monatliche Arbeitslohn sowie sonstige arbeitgeberseitige Zuwendungen, wie zum Beispiel ein Firmen-PKW.

Für die Praxis bedeutet das Urteil, dass Unternehmen bei der Ausgestaltung solcher Pensionszusagen eine angemessene Gesamtausstattung der begünstigten Personen im Blick behalten müssen.

(BFH / STB Web)

Artikel vom: 17.03.2026

16.03.26 | Renten steigen um 4,24 Prozent

Die Renten in Deutschland steigen zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent. Dies teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter Bezugnahme auf Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund mit.

Maßgeblich für diese Berechnung ist die anpassungsrelevante Lohnentwicklung, die 4,25 Prozent beträgt. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) und der Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte der Versicherten, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Daneben spielt auch die Veränderung der Sozialabgaben der Beschäftigten und Rentenbeziehenden eine Rolle. 

Insgesamt ergibt sich damit eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2026 von gegenwärtig 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 4,24 Prozent. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet diese Rentenanpassung einen Anstieg um 77,85 Euro im Monat.

Die Rentenanpassung wird mit der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 umgesetzt. Diese tritt – vorbehaltlich des Kabinettbeschlusses, der Zustimmung des Bundesrates und der abschließenden Verkündung im Bundesgesetzblatt – am 1. Juli 2026 in Kraft.

(BMAS / STB Web)

Artikel vom: 16.03.2026

Denis Broll - Diplom Ökonom | Steuerberater, Fachberater für int. Steuerrecht, zert. Berater für E-Commerce <small>(IFU / ISM gGmbH)</small>

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Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
Fachberater für int. Steuerrecht
zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)

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